Informationen zum Sportunterricht
Sportzeug:
Osterferien bis Oktoberferien: kurzes und langes Sportzeug, Hallenturnschuhe und Sportschuhe für den Sportplatz (dürfen am Sporttag als Freizeitschuhe getragen werden)
Oktoberferien bis Osterferien: Sportzeug für die Halle und Hallensportschuhe
Bei vergessenem Sportzeug erfolgt eine Betreuung im Sport-Unterricht. (1./2. Klasse bearbeitet Arbeitsblätter, ab Klasse 3 wird ein sportunterrichtsbegleitendes Protokoll erstellt.)
Zur Beachtung:
Jeglicher Schmuck, auch Ohrringe, sind zum Sportunterricht abzulegen. Letztere können in Ausnahmefällen zuhause oder selbständig mit Pflaster/Tapes abgeklebt werden.
Lange Haare sollten am Sporttag bzw. im Sportunterricht zusammengebunden sein, Haarspangen und Haarreifen bitte zu Hause lassen.
Umgang mit Sportbefreiungen und ärztlichen Attesten:
Innerhalb einer Schulwoche können die Erziehungsberechtigten eine Sportbefreiung bei der zuständigen Lehrkraft beantragen.
Für Erkrankungen und Verletzungen, die eine längere Sportbefreiung erfordern, ist ein ärztliches Attest zwingend. Liegt dies nicht vor, werden die Kinder behandelt, als hätten sie ihr Sportzeug vergessen.
Langzeitatteste müssen für jedes Schuljahr erneuert werden. Die Lehrkraft muss unbedingt über Ausnahmeregelungen informiert werden. (z.B. Einnahme von Medikamenten, Teilbefreiungen für bestimmte Übungen, …)
Umgang mit Sportunfällen:
Bei Unfällen im Sportunterricht, die einen Arztbesuch zur Folge haben, muss die Sportlehrkraft informiert werden. (Kopie vom Notarztbericht)