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Wichtige Informationen zum Sportunterricht
von Schulleitung
Sportzeug:
Osterferien bis Oktoberferien: kurzes und langes Sportzeug, Hallenturnschuhe und Sportschuhe für den Sportplatz (dürfen am Sporttag als Freizeitschuhe getragen werden)
Oktoberferien bis Osterferien: Sportzeug für die Halle und Hallensportschuhe
Bei vergessenem Sportzeug erfolgt eine Betreuung im Unterricht einer Parallelklasse. (gilt ab der 2. Klasse)
Zur Beachtung:
Jeglicher Schmuck, auch Ohrringe, sind am Sportttag abzulegen. Letztere können in Ausnahmefällen zu Hause/oder selbständig mit Pflaster abgeklebt werden.
Lange Haare sollten am Sporttag zusammengebunden sein, Haarspangen und Haarreifen bitte zu Hause lassen.
Umgang mit Sportbefreiungen und ärztlichen Attesten:
Innerhalb einer Schulwoche können die Erziehungsberechtigten eine Sportbefreiung bei der zuständigen Lehrkraft beantragen.
(Wortlaut: Sehr geehrte Frau …/Sehr geehrter Herr …, hiermit beantrage ich für meine Tochter/meinen Sohn … am … (Datum) eine Befreiung vom Sportunterricht. Er/Sie ist … (verletzt, erkältet, …). Mit freundlichen Grüßen …)
Für Erkrankungen und Verletzungen, die eine längere Sportbefreiung erfordern, ist ein ärztliches Attest zwingend.
Langzeitatteste müssen für jedes Schuljahr erneuert werden. Die Lehrkraft muss unbedingt über Ausnahmeregelungen informiert werden. (z.B. Einnahme von Medikamenten, Teilbefreiungen für bestimmte Übungen, …)
Umgang mit Sportunfällen:
Bei Unfällen im Sportunterricht, die einen Arztbesuch zur Folge haben, muss die Sportlehrkraft informiert werden. (Kopie vom Notarztbericht)