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Notbetreuung / Distanzunterricht ab dem 04.01.2021

von Schulleitung

Sehr geehrte Eltern,


noch sind viele Parameter nicht eindeutig festgelegt worden.

Für Ihre und unsere Planungssicherheit hier die wichtigsten Informationen vorab.

Mit der 3. Eindämmungsverordnung vom 15.12.2020 wird es ab dem 04.01.2021 möglich sein, eine Notbetreuung in der Schule und im Hort für folgende Kinder der Jahrgangsstufen 1- 4 zu gewährleisten:

Kinder, deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen (Bitte jetzt schon die Arbeitgeberbescheinigung einholen.) beschäftigt sind. Näheres dazu regelt die Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme Spreewald, auf die wir noch warten. Die Antragstellung dazu erfolgt in der Gemeinde Schönefeld über das entsprechende Formblatt.

Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind.

Ab dem 04.01.2021 lernen alle unsere Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend und erfolgt nach folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen:

- Bildungsgangverordnung

- Bildungsgänge -Ergänzungsverordnung BiGEV

- VV- Leistungsbewertung

Ihre jeweilige Klassenlehrkraft/ entsprechende Fachlehrkraft ist Ihr*e Ansprechpartner*in in der Umsetzung dieser Vorgaben.


Wie es dann nach der ersten Woche im neuen Jahr weitergeht, erfahren Sie auf dem gewohnten Weg über die Homepage bzw. die Elternvertreter*innen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Engagement und Ihre Mitarbeit für unsere Kinder gute Lösungen in dieser Zeit zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
im Namen des Teams
U.Krolik
Rektorin
Paul Maar Grundschule

 

 

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