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Dringender Elternbrief vom 28.02.2020
von Schulleitung
Sehr geehrte Eltern,
in den letzten Wochen haben wir immer häufiger mit Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitbringen von unerlaubten Spielgeräten, pyrotechnischen Erzeugnissen oder gar Messern in beiden Häusern zu tun.
Die körperliche als auch seelische Unversehrtheit der uns anvertrauten Kinder hat oberste Priorität. Sie selbst unterstützen uns maßgeblich in der Umsetzung unserer Fürsorge- und Aufsichtspflicht durch die Rücksichtnahme und Beachtung der Regeln zum Betreten des Schulgeländes.
Unsere Hausordnung basiert auf den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.
(BrbgSchG § 4 Absatz 1)
„Die Schule trägt als Stätte des Lernens, des Lebens und der Tätigkeit von Kindern und Jugendlichen bei zur Achtung und Verwirklichung der Werteordnung des Grundgesetzes …“
Absatz 3
„Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet…“
Diese Aufgaben nehmen wir sehr ernst.
Unsere Schulsozialarbeiterinnen, alle Klassen- und Fachlehrkräfte, die Schulleitung und alle anderen pädagogischen Mitarbeiter*innen arbeiten dabei sehr eng mit den Eltern zusammen.
Als Schule unterliegen wir ganz klar den gesetzlichen Verpflichtungen. Wir sind in unseren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ausgerichtet an unserer bildungspolitischen Aufgabe in der Arbeit mit dem Kind.
Alle unsere eingeleiteten Maßnahmen entsprechen dieser Aufgabe und den datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Das ist für betroffene Eltern oft sehr unbefriedigend, liegt aber nicht am NICHTHANDELN der Schule.
Was hilft aber in einer akuten Situation, wenn Ihr Kind oder Sie als Eltern eine vermeintliche Gefährdungssituation wahrnehmen?
Ihre erste und beste vertrauensvolle Anlaufstelle ist ganz sicher Ihre Klassenlehrkraft bzw. Ihre Elternvertreter*in. Hier können sehr schnell Absprachen bzw. Maßnahmen getroffen werden.
Ist dies nicht der Fall, kann eine einberufene Klassenkonferenz mit allen Lehrkräften, den Klassenelternsprechern und entsprechenden Eltern einberufen werden, um adäquate Maßnahmen einzuleiten. Auch die Ergebnisse der Klassenkonferenz unterliegen der Schweigepflicht.
Es geht uns allen im Sinne der Kinder besser, wenn wir miteinander im Gespräch sind. Gerüchte oder Unwahrheiten zu verbreiten bzw. Panikmache sind absolut kontraproduktiv. Dagegen verwahren wir uns!
Sie, als Eltern sind unsere wichtigsten Kooperationspartner. Nur mit Ihnen gemeinsam kann uns eine erfolgreiche Arbeit mit Ihrem Kind gelingen.
Ihr Team der Paul-Maar-Grundschule