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Corona-Virus und kein Ende
von Schulleitung
Bitte melden Sie Ihr Kind krank, wenn es mit Erkältungssymptomen und Fieber zu kämpfen hat. Sollte ein Verwandter, mit dem Ihr Kind oder Sie im engen Kontakt stehen, im Ausland gewesen sein, geben Sie dies auch beim Arzt an.
In der Schule thematisieren wir täglich alle wichtigen und notwendigen Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen. Bitte unterstützen Sie uns dabei.
Folgende Informationen beachten Sie bitte bei einem Verdachtsfall:
1. Das Infektionsgesetz schreibt vor, dass bestimmte Krankheiten oder Verdachtsfälle dem jeweiligen Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich unsere Schule fällt, zu melden sind. Alle gesundheitlichen Maßnahmen (z. B. Quarantäne usw.) werden durch diese Behörde festgelegt und ggf. i. V. m. dem jeweiligen Ordnungsamt durchgesetzt.
2. Das Gesundheitsamt bewertet die Gefährdung auch bei Verdachtsfällen und berät in Bezug auf ggf. notwendige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Infektionskrankheit.
3. Sollte aufgrund der festgestellten Risikostufe durch die Gesundheitsbehörde eine Schließung der Einrichtung oder eine Quarantäne notwendig werden, wird dies durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet. Dieser Anordnung ist unverzüglich Folge zu leisten und auch hier sind Eltern bzw. andere Personensorgeberechtigte und auch das fallzuständige Jugendamt zu informieren. Darüber hinaus ist dies auch der erlaubniserteilenden Behörde gemäß § 47 SGB VIII mitzuteilen.
Weitere Informationen und Antworten auf mögliche Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) unter folgendem Link:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/start/themen/gesundheit/oeffentlicher-gesundheitsdienst/informationen-zum-neuartigen-coronavirus/
Folgende vorbeugenden Maßnahmen werden durch die Einrichtungsaufsicht im MBJS empfohlen:
1. Umfassende Einhaltung der hygienischen Vorschriften (Rahmenhygieneplan) in den Einrichtungen
2. Zusätzliches Installieren von Händedesinfektionsmöglichkeiten an den Eingängen der Einrichtungen (sind von der Gemeinde bestellt und werden zeitnah installiert)
3. Zusätzliche Belehrung und Besprechung des Themas „Virenverbreitung“ mit den betreuten Kindern und Jugendlichen (Sensibilisierung), erfolgte sofort und wird täglich erneuert.
4. Vorsorglich sollte für alle Einrichtungen die Erstellung eines Betreuungsplans im Fall von gehäuften Erkrankungen der Fachkräfte (z. B. minimale Besetzung, Gruppenzusammenlegungen) erstellt werden.
5. Berücksichtigung der einschlägigen Hinweise der örtlich zuständigen Gesundheitsämter
6. Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII